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Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 
Niederbayern/ Oberpfalz und Schwaben  informiert:
 

Auf die Bremsen achten!

Das hätte schlimm enden können! Beim Einlegen der hydraulischen Bremse am Rückeanhänger ist der Hydraulikschlauch an der Bremstrommel gerissen und er schob den Traktor ungebremst über den Abhang hinunter.

Gotte sei Dank bremsten zwei Bäume das Gespann – somit konnte schlimmeres verhindert werden.

Eine hydraulische Bremse ist im Sinne der StvZO keine Bremse, dieser Anhänger wird deshalb als ungebremster Anhänger eingestuft! Er darf nur mit 3 to Achslast und entsprechender Stützlast betrieben werden.

Die sicherere Lösung ist eine Druckluftbremsanlage. Gerade im bergigen Gelände und auf schlechten Waldwegen lässt sich damit das Gespann sicher abbremsen.

Achten Sie beim Kauf darauf, dass ein TÜV-Gutachten beim Anhänger mitgeliefert wird. Mit diesem erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis.

Oswald Haslbeck
LBG NOS

 
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